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Petition gegen unverhältnismässige GEMA Erhöhung

Wann und warum fallen GEMA-Gebühren an?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt die Urheberrechte von Komponisten und Künstlern. Wird Musik öffentlich vor einem Publikum gespielt, werden GEMA-Gebühren fällig. Deshalb muss jede öffentliche Musikveranstaltung bei der GEMA angemeldet werden, welche dann abhängig von der Grösse und des Eintrittsgeldes die Gebühren berechnet.

Private Veranstaltungen

Wenn eine Feier privat ist, fallen in der Regel keine GEMA-Gebühren an!

Als private Feier gilt, wenn die Anwesenden untereinander bzw.dem Veranstaltern bekannt sind.

Ab ca. 80 Personen kann es nämlich passieren, dass von übereifrigen GEMA-Aussendienstlern ausgegangen wird, eine Feier (auch Hochzeitsfeiern) wäre erstmal öffentlich. Auf der sicheren Seite ist man durch das Vorweisen einer Gästeliste.

So entschied das Amtsgericht München (Az.: 161 C 28978/00), dass eine Hochzeit mit Live-Band nur dann nicht öffentlich ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass ausnahmslos alle Hochzeitsgäste eine „persönliche Beziehung" zu Bräutigam oder Braut hatten und „genau abzugrenzen" sind. 
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/gema-pflicht_001531.html

Oftmals zahlen die Gastwirte von denen die Räumlichkeiten gemietet werden GEMA, aber es ist wichtig das abzuklären. Im Zweifel solten Sie sich direkt an die GEMA wenden.

Meine Preise beinhalten normalerweise keine GEMA-Gebühren. Desweiteren sollte angegeben werden, dass ich mit digitalen Kopien arbeite.

Welche Kosten fallen an?

Beispiel: Bei einem 200 qm-Raum für das Abspielen nicht orginaler Tonträger ohne Eintritt zu nehmen betragen die Kosten inklusive diverser Zuschläge für diese Veranstaltung ca. 90 - 100 EUR.
Quelle: http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/veranstaltungen-musiknutzer/

Betrieblichen Veranstaltungen

Bei betrieblichen Veranstaltungen mit geladenen Gästen wie Weihnachtsfeiern, Jubiläen und Messeveranstaltungen wird die Bruttogage des DJs durch die Anzahl der Gäste geteilt, um ein fiktives Eintrittsgeld zu ermitteln.

Beispielsrechnung:

Veranstaltungsraum ist 300 m², die Bruttogage des DJs beträgt 714,- € (600 € + 19% MwSt) und es werden 130 Gäste geladen. 

Das fiktive Eintrittsgeld beträgt 5,49 € und laut GEMA-Tarifübersicht 2010 (pdf 135 kb) also im Bereich bis zu 6,00 € bei bis zu 333 m² Raumgrösse würde die GEMA-Gebühr 229,10 € netto betragen.

Dazu kommen wie nicht anders zu erwarten noch diversen Zuschläge für GWL, GVL und ein 50%iger Aufschlag für das Abspielen von kopierten Tonträgern (mp3s). 

Eine Anfrage bei der GEMA Hamburg ergab für diese Beispielveranstaltung Kosten von insgesamt 412,38 € plus 7% MwSt => 441,25 €. welches netto 69% der DJ Gage entspricht.

Interessanterweise gilt dabei offensichtlich folgende Regel: Je mehr Gäste, umso niedriger das fiktive Eintrittsgeld, umso niedriger fallen die Gebühren aus. Ab 180 Gästen wären es z.B. ca. 60 EUR weniger an Gebühren. 

Stand: 06.12.2010